01.)        VP 01 sichert VP 02 das rechtzeitige Erscheinen und die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung zu.

02.)        VP 02 ist verantwortlich für die GEMA-Anmeldung der Veranstaltung. ( außer bei Privat-Veranstaltungen )

03.)        Bei Veranstaltungsabsagen durch VP 01 bzw. VP 02 nach Ablauf der Kündigungsfrist (endet 4 Wochen vor der Veranstaltung), hat VP 02 bzw. VP 01 das Recht, die volle Vertragssumme als Vertragsstrafe zu erheben. Für nicht erscheinen eines beauftragten DJ`s ist nicht die Agentur Memory haftbar, sondern der jeweils beauftragte DJ. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Krankheitsfall des jeweiligen Künstlers (Vorlage des gültigen Krankenscheines). ENTFÄLLT!!!

04.)        Die Bezahlung der Gage erfolgt in bar vor Beginn der Veranstaltung. Ausgenommen von dieser Regelung sind Sondervereinbarungen zwischen dem Veranstalter und dem jeweiligen Künstler.

Für die Bezahlung des Künstlers bzw. DJ`s ist ausschließlich der Veranstalter und nicht die Agentur verantwortlich.

05.)        Bei Schäden an der Ton- und Lichtanlage durch Einwirkung Dritter während der Veranstaltung haftet der VP 02 in vollem Umfang. Dies gilt auch für daraus resultierende Ausfallkosten durch Wegfall von Folgeaufträgen zwecks defekt.

Entstandene Schäden müssen von Seiten des Künstlers unmittelbar nach der Veranstaltung dem Veranstalter mitgeteilt und schriftlich festgehalten und mit der Unterschrift beider Vertragspartner abgezeichnet werden. Der jeweilige Künstler vor Ort ist in diesem Fall für den VP 01 vertretungs- und zeichnungsberechtigt. Für defekte während der Veranstaltung ist VP 01 nicht verantwortlich zu machen. Die Gage muss in voller Höhe entrichtet werden.

06.)       Für GEMA – Anmeldung; Die Disco Memory spielt zu 99% mp3 ab ( nicht bei Privatveranstaltungen )

07.)       Sollte bei einer Veranstaltungen ein weiterer Raum beschallt werden, so sind nochmals 50 €   fällig.

08.)      Für Veranstaltung muss mindestens eine Fläche von 4×4 Meter gestellt werden, sowie 2 Tische a 1

Meter.

09.)       Folgetermine werden grundsätzlich mit VP 01 vereinbart. Die Kontaktdaten der Künstler

dürfen nicht an Dritte weitergeleitet werden.

10.)     Gegenüber Dritten gilt ein ausdrückliches Gagengeheimnis.

11.)      Zum Ende der Veranstaltung kann der DJ bei einer Personenanzahl unter 10 die Veranstaltung

schließen (wenn nichts anderes vereinbart wurde).

12.)       Ohne vorherige Absprache werden keine Fremdgeräte wie Beamer an die PA angeschlossen.

13.)        Dem Künstler wird von VP 02 kostenlos zur Verfügung gestellt:

14.)        Jegliche Veranstaltungen die bei der Disco Memory gebucht werden sind nicht Personen bezogen.

Das Team der Disco Memory besteht aus 6 DJ`s welche jegliche Veranstaltungen abdecken.

  • Getränke & 1 Mahlzeit pro Person; ( maximal 2 Personen )
  • Preise für eventuelle Spiele.
  • Freie Parkmöglichkeit in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes für 1 – 2 PKW`s oder Kleintransporter bzw. Übernahme der Parkgebühren;
  • Zufahrts- und Parkgenehmigung;
  • separater Stromanschlüsse ( Normalstrom) 2 getrennte Steckdosen 16 amp

 

Die Quittung erfolgt nach § 19 UStG (Besteuerung für Kleinunternehmer) ohne Umsatzsteuer.